Essen/Osnabrück, 1. Februar 2026 - Irmentraud Kobusch (bis September 2023 Vorsitzende Netzwerk Diakonat der Frau) und Prof.in Dr. Margit Eckholt (seit September 2025 Vorstandsmitglied im Netzwerk Diakonat der Frau) haben als Synodale den Prozess begleitet. Beide gehörten dem Forum „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ an.
Mit der 6. Synodalversammlung hat der Synodale Weg am 31. Januar geendet.
Irmentraud Kobusch sagt: „Der Synodale Weg ist abgeschlossen. Wir waren von Anfang an dabei und haben einiges erreicht. Nun beginnt ein neuer Abschnitt. Der Einsatz für den Diakonat der Frau und für eine geschlechtergerechte diakonische Kirche geht weiter bis in Deutschland die erste Diakonin geweiht worden ist.“
Das Statement von Prof.in Dr. Margit Eckholt lautet:
„Mit der 6. Synodalversammlung ist der Synodale Weg abgeschlossen – aber der synodale Prozess geht weiter. Es soll – wenn ein positives Votum der DBK vorliegt und die Zustimmung aus Rom erfolgt ist – eine Synodalversammlung eingerichtet werden, als ein Instrument, „um dauerhaft die systemischen Dimensionen des Machtmissbrauchs zu bekämpfen“, um „Partizipation, Transparenz und Rechenschaft zu sichern, Diskriminierung zu bekämpfen und Geschlechtergerechtigkeit zu fördern“ – so heißt es in der Abschlusserklärung vom 31. Januar 2026 mit dem Titel „Für eine Kirche, die Zukunft hat – mit einer Kirche, die Hoffnung macht“. Es soll zudem eine Kommission eingerichtet werden, in der die Auseinandersetzung mit der Frage nach Frauen in sakramentalen Ämtern weitergeführt wird. Der Frauendiakonat ist während der 6. Synodalversammlung mehrfach benannt worden, aber die Gestalt dieses Amtes – als eines der neuen Laienämter oder als sakramentales Amt ist noch offen. Es wird für das Netzwerk Diakonat der Frau wichtig sein, die langjährige Expertise im weltkirchlichen Austausch in den Dienst dieser notwendigen Klärungen zu stellen. Die Glaubwürdigkeit der Kirche, um die auf dem Synodalen Weg gerungen worden ist, zeigt sich gerade in der Frage der Geschlechtergerechtigkeit, und darum muss ein Diakoninnenamt dem Amt des ständigen Diakons gleichgestellt sein.“
Hinweise:
- Abschlusserklärung
- Handlungstext: Frauen in sakramentalen Ämtern – Perspektiven für das weltkirchliche Gespräch - Beschluss des Synodalen Weges von der Synodalversammlung am 11. März 2023 gefasst.